Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungskonditionen

Angebot und Bestellung

Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt SFr 50.–.
Lieferungen und Lieferfristen

Maximale Lieferzeit der Artikel beträgt in der Regel 5 Arbeitstage. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
Teillieferungen sind zulässig. Falls nichts anderes gewünscht, wird von uns der kostengünstigste Versand gewählt. Expresslieferungen, Fragile-Lieferungen oder Nachnahmesendungen werden zusätzlich verrechnet. Bei Verlust der Waren beim Versand kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden.

Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich rein netto.
Alle Sendungen werden nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung ausgeliefert.
Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug.
Bei nicht Abholen der Lieferung „per Nachnahme“, werden die Porto- und Nachnahmegebühren, zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr von SFr 50.–, in Rechnung gestellt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Holos GmbH.

Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware zu melden.
Jegliche Garantieansprüche des Bestellers beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.
Die Lieferung ist sofort nach Empfang zu prüfen und allfällige Lieferfehler sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückgabe nicht mehr möglich.

Vertragsabschluss / Kommunikation

In der Bestellung des Kunden liegt ein Angebot zum Vertragsabschluss, das von der Firma durch Versand der bestellten Ware angenommen wird. Die Firma behält sich das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen.
Die Firma informiert und kommuniziert generell per E-Mail. Die Angabe einer gültigen E-Mail Adresse ist Sache des Kunden.

Gefahrenübergang, Transport und Versicherung

Die Firma liefert ausschliesslich an gültige Postadressen innerhalb der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein und EU-Raum.
Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Firma ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet die Firma die Ware an den Kunden, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden auf den Kunden über. Sollten die gelieferten Produkte offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Fehler unmittelbar nach

Annullationen

Aufträge können innert 5 Tagen nach Bestellung schriftlich annulliert werden.

Umtausch

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir nicht verpflichtet sind, Ware bei Nichtgefallen gegen Geld zurückzunehmen. Wir machen von unserem Recht Gebrauch, Ware gegen einen Gutschein oder gegen andere Ware zum gleichen Wert zurückzunehmen oder zu ersetzen.
Warengutscheine sind ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum gültig. Danach verfallen der Gutschein und sein Wert.
Eigentumsvorbehalt

Sämtliche vom Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum der Firma. Die Ware hat durch den Kunden bis zu diesem Zeitpunkt in einem wiederverkaufsfähigen Zustand bewahrt zu werden. Die Firma ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt nach Art. 715 ZGB am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen.

Mängel

Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel (Transportschaden siehe oben) unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen der Firma zu melden. Ansonsten gilt die Lieferung als durch den Kunden angenommen.

Rücktritt vom Vertrag / Rückgaberecht

In Fällen von Schreib- oder Rechenfehlern ist die Firma zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies trifft auch zu, wenn die Preise von der Firma als auch vom Lieferanten falsch berechnet wurden.

Gerichtsstand

Alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Wollerau.